Kfz-Versicherung - Frau schaut Mann an

Top-Service für Ihr Fahrzeug

  • Internationale Versicherungskarte über meineDEVK anfordern
  • eVB-Nummer anfordern
  • europaweite Pannenhilfe
  • größtes Werkstattnetz Deutschlands
© Robertino Nikolic

Unser Service rund ums Fahrzeug

Sie benötigen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) oder die Internationale Versicherungskarte für Reisen ins Ausland? Hier können Sie Unterlagen anfordern und sich über Themen rund ums Fahrzeug informieren.

Wer ein Auto zulassen möchte, muss nachweisen, dass das Fahrzeug versichert ist. Als Versicherungsnachweis dient die eVB (früher Doppelkarte bzw. Deckungskarte). Anhand der eVB-Nummer (siebenstelliger Code) ruft die Zulassungsbehörde Ihre Versicherungsbestätigung elektronisch ab.

Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen möchten, benötigen Sie eine eVB. Über unseren Online-Rechner können Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz für Ihren Pkw stellen. Die zur Anmeldung des Fahrzeugs notwendige eVB-Nummer senden wir Ihnen direkt im Anschluss per E-Mail zu.

Alternativ können Sie die Kfz-Versicherung auch bei unserer Beratung vor Ort oder telefonisch unter 0800 4-757-757 abschließen.

Hinweis: Zuständig für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen.
Beauftragen Sie jemanden mit der Zulassung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs, muss sich Ihr Vertreter ausweisen und eine Vollmacht vorlegen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres erworbenen Neufahrzeugs

  Dokument erforderlich
Personalausweis oder Reisepass des Halters
eVB (Deckungskarte)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder
Nachweis über HU

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres erworbenen gebrauchten Fahrzeugs (zugelassen)

  Dokument erforderlich
Personalausweis oder Reisepass des Halters
eVB (Deckungskarte)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder länderspezifische Regelung*
Nachweis über HU

*Je nach Bundesland wird bei Halterwechsel bzw. Umzug auf die Zuteilung neuer Kennzeichen verzichtet. Ist eine Umkennzeichnung nicht erforderlich, entfällt die Vorlage der eVB.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres erworbenen gebrauchten Fahrzeugs (stillgelegt)

  Dokument erforderlich
Personalausweis oder Reisepass des Halters
eVB (Deckungskarte)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Vermerk über Stilllegung
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder
Nachweis über HU

Sie sind umgezogen und möchten Ihr Fahrzeug ummelden? Für die Ummeldung benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB). Sie erhalten diese bei Ihrer DEVK-Beratung vor Ort oder telefonisch unter 0800 4-757-757.

Hinweis: Zuständig für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen.
Beauftragen Sie jemanden mit der Zulassung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs, muss sich Ihr Vertreter ausweisen und eine Vollmacht vorlegen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Ummeldung eines Fahrzeugs (nach Umzug innerhalb des bisherigen Kreises)

  Dokument erforderlich
Personalausweis oder Reisepass des Halters
eVB (Deckungskarte)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder
Nachweis über HU **

**Teilweise verzichten die Zulassungsbehörden auf diesen Nachweis

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs (nach Umzug außerhalb des bisherigen Kreises)

  Dokument erforderlich
Personalausweis oder Reisepass des Halters
eVB (Deckungskarte) ()
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder länderspezifische Regelung*
Nachweis über HU **

*Je nach Bundesland wird bei Halterwechsel bzw. Umzug auf die Zuteilung neuer Kennzeichen verzichtet. Ist eine Umkennzeichnung nicht erforderlich, entfällt die Vorlage der eVB.

**Teilweise verzichten die Zulassungsbehörden auf diesen Nachweis

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Abmeldung eines Fahrzeugs

  Dokument erforderlich
Personalausweis oder Reisepass des Halters
eVB (Deckungskarte)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder
Nachweis über HU

Sie möchten den Versicherer wechseln und Ihr Fahrzeug künftig bei der DEVK versichern? Stellen Sie über unseren Online-Tarifrechner einen Antrag auf Versicherungsschutz für Ihren Pkw. Eine eVB benötigen Sie nicht. Bei einem Wechsel des Versicherers senden wir nach Antragsprüfung die eVB direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt.

Bei Auslandsfahrten mit dem eigenen Fahrzeug dient die Internationale Versicherungskarte als international gültiger Versicherungsnachweis. In den meisten europäischen Ländern wird ein solcher Nachweis bei der Einreise nicht mehr verlangt. Trotzdem empfiehlt es sich, außerhalb Deutschlands die Internationale Versicherungskarte in Verbindung mit Ihrer DEVK-Servicecard mitzuführen. So haben Sie im Schadenfall alle wichtigen Angaben über Ihren Kfz-Schutz bei der DEVK griffbereit.

Fordern Sie die Internationale Versicherungskarte/Servicecard schnell und kostenlos über unser Onlineportal meineDEVK bei uns an.

Sie sind noch nicht bei meineDEVK registriert? Kein Problem! Auf unserer Serviceseite zum Onlineportal zeigen wir Ihnen, wie Sie das schnell und einfach ändern können.

Vorgeschrieben ist die Internationale Versicherungskarte weiterhin bei Reisen in folgende Länder:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Israel
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Ukraine

Was Sie beachten sollten, wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren, erfahren Sie in unserem Ratgeber Urlaub mit dem Auto.

Können Sie nach einer Panne oder einem Unfall Ihre Fahrt nicht fortsetzen, helfen wir Ihnen schnell und unbürokratisch weiter - europaweit. Sie erreichen die Pannen- und Reise-Hotline telefonisch unter folgenden Rufnummern:

Inland: 0800 4-181-818 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Ausland: +49 221 757-8181

Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung über den Verkauf/die Abmeldung Ihres Fahrzeugs zu informieren. Nutzen Sie für die Mitteilung gerne unseren Online-Kündigungsservice. Dort können Sie bei der Angabe des Kündigungsgrunds "Ich verkaufe mein Fahrzeug oder melde es ab" auswählen.

Auf diese Weise erhalten wir Kenntnis vom Fahrzeugverkauf und können mit den von Ihnen getätigten Angaben alle weiteren Schritte in die Wege leiten.

Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

Sie möchten Ihr gebrauchtes Kraftfahrzeug privat verkaufen? Dann verwenden Sie gerne unser ausfüllbares Formular, das wir Ihnen über den nachfolgenden Link zum Download bereitstellen. Darin finden Sie auch Informationen, was Sie beim Verkauf eines Fahrzeugs beachten sollten.

Wo erhalte ich das Mopedkennzeichen? Was ist beim Wechselkennzeichen zu beachten? Wann lohnt sich das Saisonkennzeichen? Hier bekommen Sie Antworten rund um das Thema Fahrzeugkennzeichen und Tipps zum Saisonkennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten sind zum einmaligen Gebrauch gedacht und maximal fünf Tage gültig. Wir bieten Ihnen Kfz-Haftpflichtschutz für Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit einem anschließenden Folgevertrag an.

Bei Interesse hilft Ihnen ein DEVK-Berater in Ihrer Nähe gerne weiter.

Wechselkennzeichen können für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (z. B. zwei Pkw, zwei Krafträder oder Pkw und Wohnmobil) beantragt werden. Im Gegensatz zur Regelung in Österreich und der Schweiz ist das Wechselkennzeichen in Deutschland jedoch steuerlich nicht begünstigt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Produktseite zum Wechselkennzeichen.

Bei Interesse hilft Ihnen ein DEVK-Berater in Ihrer Nähe ebenfalls gerne weiter.

Als Halter eines Zweirads mit Versicherungskennzeichen (Moped, Mofa, Roller, Mokick) sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Mopedversicherung abzuschließen. Die Mopedversicherung ist für ein Verkehrsjahr (1. März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig und muss daher jährlich erneuert werden. Mit dem Neuabschluss Ihrer Mopedversicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen.

Versicherungsschutz und Kennzeichen bekommen Sie beim DEVK-Berater in Ihrer Nähe.

Wohnmobile, Oldtimer und Cabriolets werden häufig nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr gefahren. Eine Zulassung mit Saisonkennzeichen kann daher von Vorteil sein: In den Monaten, in denen das Fahrzeug nicht bewegt wird (Ruhezeit), zahlen Sie weder Kfz-Steuer noch Versicherungsprämien. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, gilt diese auch während der Ruhezeit. Zu beachten ist allerdings: Außerhalb des angemeldeten Zeitraums darf das Fahrzeug weder gefahren noch auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden.

Unser Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug für mindestens sechs Monate im Jahr an, damit Sie sich bei Schadenfreiheit die bessere SF-Stufung für das folgende Kalenderjahr sichern.

Bei Interesse hilft Ihnen ein DEVK-Berater in Ihrer Nähe gerne weiter.

Mit Kasko-Mobil vereinbaren Sie die Nutzung einer Partnerwerkstatt im Kaskoschadenfall. So sparen Sie Geld und profitieren von besonderen Serviceleistungen. Nähere Informationen zu unseren Vertragswerkstätten erhalten Sie bei unserem telefonischen Schadenservice unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Servicevorteile unserer DEVK-Partnerwerkstätten

Machen Sie sich das Leben leichter und nutzen Sie die besonderen Servicevorteile unserer Partnerwerkstätten:

  • Hol- und Bringservice einschließlich Reinigungsservice
  • Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
  • 10 Jahre Garantie für die ausgeführten Reparaturarbeiten mit Eintritt in die Herstellergarantie

Natürlich können Sie unsere Partnerwerkstätten auch ohne Kasko-Mobil-Werkstattbindung nutzen. Wir bieten Ihnen ein Netz von bundesweit über 4.000 kompetenten Partnern in Sachen Kfz-Reparatur - darunter rund 70 Prozent Markenwerkstätten.

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